Zusammenspiel von Ortsverein und Fraktion
Der Ortsverein wirkt an der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger mit.
Er stellt die Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl auf, die zur Durchsetzung dieser Ziele geeignet sind. (im Optimalfall)
Zu den weiteren Aufgaben des Ortsvereins gehören unter anderem:
- Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder politische Willensbildung zu allen politischen Fragen
- Entsendung von Delegierten zum SPD-Kreisparteitag und den Wahlkonferenzen
- die Diskussion und Beschlussfassung über kommunalpolitische Schwerpunkte,
- die Zusammenarbeit mit der Gemeinderatsfraktion,
- die Koordination von gemeindeweiten Aktivitäten, wie z.B. Wahlkämpfe, Kundgebungen
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Herausgabe von Publikationen (z.B. Herold)
Werden die Kandidatinnen und Kandidaten in den Rat gewählt, so nennt man sie Ratsmitglieder. Der Zusammenschluss dieser Ratsmitglieder bildet die SPD-Fraktion.
Sie vertritt die Positionen des Ortsvereins im Rat und versucht, die politischen Ziele des Ortsvereins und damit der SPD in die Tat umzusetzen.
Fazit: Der Ortsverein bildet in der Regel den Überbau für die Fraktion und setzt die Zielvorgaben. Die Fraktion versucht dann im Gemeinderat den politischen Willen der Partei sowie im besten Fall auch den Willen der Bürger umzusetzen.
Quelle: u.a. https://praxistipps.focus.de/fraktion-oder-partei-was-ist-der-unterschied-einfach-erklaert_96400